Anfrage zur Kostenschätzung von Vermessungsleistungen
Auskünfte und Beratungen geben wir Ihnen gerne persönlich.
Dazu stehen wir Ihnen täglich zu den Geschäftszeiten von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
Für die folgenden Leistungen können sie per Internet-Formular einen Kostenvoranschlag anfordern:
- Amtlicher Lageplan § 2 Abs. 2 BauVOBbg
- Projekteintragung gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 BauVorlVOBbg
- Grobabsteckung, Feinabsteckung
- Sockelabnahme nach Fertigstellung des Fundamentes / der Bodenplatte gem. § 68 Abs. 3 BbgBO
im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung gem. § 15 VermLieg BB
- Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung gem. § 15 VermLiegGBbg
- Vermessung von Flurstücksgrenzen (Teilung, Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung)
Um Ihnen so schnell wie Möglich eine Kostenschätzung unterbreiten zu können,
füllen Sie bitte das nachstehende Formular sorgfältig aus.